Die Bauverein Rheinhausen eG gibt bekannt, dass in diesem Jahr die Vertreterwahl der Wohnungsgenossenschaft stattfindet. Auf je 80 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Alle gewählten Vertreter bilden das genossenschaftliche Organ der Vertreterversammlung.
Mitglieder der Genossenschaft sind aufgefordert, sich selbst oder ein anderes Mitglied als Kandidat für das Vertreteramt bis spätestens
Freitag, den 14. März 2025, 12 Uhr persönlich oder postalisch an Bauverein Rheinhausen eG, Vertreteranfrage, Uhlandstraße 7 in 47226 Duisburg oder per E- Mail an: vertreter@bauverein-rheinhausen.de vorzuschlagen. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen und Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Der Vorgeschlagene muss sein Einverständnis zu seiner Benennung erklären.
Zu diesem Zweck kann von jedem wahlberechtigten Mitglied zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Genossenschaft die Wählerliste eingesehen werden.
Neben der gültigen Satzung und Wahlordnung sind aktuelle Informationen jederzeit über die Homepage der Genossenschaft
bauverein-rheinhausen.de abrufbar.
Der Wahlvorstand