Dokumente
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Mitteilung Bankverbindung
Hausordnung
Kündigung der Mitgliedschaft
Hinweise zur Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 65, 67 a, 67 b GenG sowie der Satzung § 7.
Auszug aus der Satzung der Bauverein Rheinhausen eG
§ 7
Kündigung der Mitgliedschaft
(1) Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.
(2) Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres (§ 38 Abs. 1, Regelungen zum Geschäftsjahr) statt. Sie muss der Genossenschaft spätestens zum 15. Dezember, ein Jahr vorher, schriftlich zugehen.
(3) Das Mitglied hat auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67 a Genossenschaftsgesetz, insbesondere, wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
c) die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
d) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
f) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen
beschließt.
(4) Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Sie können das nachfolgende Formular auszudrucken und auszufüllen. Wir weisen darauf hin, dass die Kündigung der Schriftform bedarf, das heißt, sie ist eigenhändig zu unterzeichnen und im Original zu übersenden.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Kündigung Wohnraum, Garage, Stellplatz
Hinweise zur Kündigung
Die Kündigung einer Wohnung ist gemäß § 573 c BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (Datum Posteingang bei der Bauverein Rheinhausen eG). Für eine Garage oder einen Stellplatz beträgt die Kündigungsfrist bei der Bauverein Rheinhausen eG zwischen ein bis drei Monate.
Wurde ein Mietvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen, muss die Kündigung von jedem einzelnen Vertragspartner unterschrieben werden.
Kündigt ein Bevollmächtigter das Mietobjekt, ist ein Nachweis über die Bevollmächtigung erforderlich (z.B. beglaubigte Vollmacht, Testament usw.).
Nach Kündigungseingang erhalten Sie eine postalische Bestätigung mit Angaben zu Wohnungsrückgabemodalitäten und des Vertragsendes.
Mit Fragen zur Kündigung wenden Sie sich bitte an:
Herrn Kaluza, Telefon 02065 9926-41, c.kaluza@bauverein-rheinhausen.de oder
Frau Roch, Telefon 02065 9926-28, c.roch@bauverein-rheinhausen.de
Sie können das nachfolgende Formular ausdrucken und vervollständigen. Wir weisen darauf hin, dass die Kündigung der Schriftform bedarf, das heißt, sie ist eigenhändig zu unterzeichnen und im Original zu übersenden.
Antrag auf anteilige Kostenerstattung im Rahmen des CO2 Kostenaufteilungsgesetz
SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Tierhaltung
Lärmprotokoll
Information zu Beschwerden über Ruhestörung und zum Lärmprotokoll
Sollte es zu Konflikten oder Unstimmigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft kommen, bitten wir Sie zunächst die Probleme untereinander offen anzusprechen. Die meisten Konflikte lassen sich durch Rücksichtnahme und in einem direkten Gespräch lösen. An dieser Stelle sei auch auf die Hausordnung verwiesen, die jeder Mieter erhalten hat.
Sollte ein direktes Gespräch nicht zur Beseitigung der Unstimmigkeiten führen, steht die Bauverein Rheinhausen eG Ihnen natürlich als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung.
Für den Fall fortgesetzter Ruhestörungen ist die Führung eines Lärmprotokolls zweckmäßig. Hierbei gilt es, einige Dinge zu beachten, da eine genaue Aufzeichnung und Beschreibung der Ruhestörung geboten ist. Führen Sie deshalb bitte ein Protokoll, in dem Sie in den Spalten
- Das Datum,
- die Uhrzeit des Beginns der Störung,
- die Uhrzeit des Endes der Störung,
- die Art der Störung ( genaue Beschreibung welche Geräusche Sie hören),
- den Verursacher bzw. vermuteter Ort,
- die Zeugen (Name, Vorname, Anschrift)
eintragen.
Diese Dokumentation lassen Sie uns bitte in regelmäßigen Abständen zukommen.