Genossenschaft
Die Abkürzung „eG“ steht für eingetragene Genossenschaft und bedeutet, dass es sich um eine im amtlichen Genossenschaftsregister eingetragene Rechtsperson handelt.
Doch was bedeutet Genossenschaft im Detail?
Eine Genossenschaft zeichnet sich durch drei Grundprinzipien aus: Das Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Mit Selbsthilfe in einer Genossenschaft ist gemeint, dass sich mehrere Personen mit den gleichen Interessen zusammenschließen. Ziel dessen ist es, etwas zu erreichen, was einer einzelnen Person nicht möglich ist, weil sie beispielsweise nicht über die nötigen Ressourcen verfügt.
Die Selbstverwaltung beschreibt die Aufrechterhaltung der Genossenschaft durch eine aktive Mitbeteiligung. Jedes Mitglied kann sich zum Mitgliedervertreter wählen lassen und in Folge dessen an der Vertreterversammlung teilnehmen.
Ausdruck der Selbstverwaltung ist die Satzung einer Genossenschaft. Die Satzung regelt beispielsweise Rechte und Pflichten sowie Beziehungen der Mitglieder zur Genossenschaft.
Damit verbunden ist das Prinzip der Selbstverantwortung: Es bedeutet, dass die Besetzung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung) zur Führung und Kontrolle der Genossenschaft nur ihren Mitgliedern vorbehalten ist. Rechtliche Informationen für Mitglieder und Vertreter*innen in Genossenschaften.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Mieter einer Genossenschaft den Vorteil haben, dass sie durch ihren Genossenschaftsanteil Miteigentümer der Genossenschaft sind und demnach Mitbestimmungsmöglichkeiten haben.
Weitere Vorteile als Mitglied der Bauverein Rheinhausen eG bzw. einer Genossenschaft sind:
- Sie können aktiv mitwirken, beispielsweise als Mitgliedervertreter oder als Aufsichtsratsmitglied,
- jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung,
- nachhaltige und preiswerte Mietobjekte und
- das Recht auf lebenslanges Wohnen. Nur bei starken Pflichtverletzungen/ schwerwiegenden Gründen, kann eine Kündigung durch die Genossenschaft erfolgen.