Mitgliedschaft

Alle Belange zur Mitgliedschaft sind in der Satzung geregelt. Um Mitglied der Bauverein Rheinhausen eG zu werden, ist der Erwerb eines Geschäftsanteiles notwendig. Dieser beträgt zurzeit 850 €, sowie ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 €. Sonst übliche Kautionszahlungen entfallen in der Regel. Bei Kündigung der Wohnung bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Diese muss separat gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Geschäftsjahres. Sie muss der Genossenschaft spätestens zum 15. Dezember, ein Jahr vorher, schriftlich zugehen. Das bedeutet, es ist egal, ob die Mitgliedschaft zu Anfang oder gegen Ende eines Jahres gekündigt wird, die Kündigung wird zum 31. Dezember des Folgejahres wirksam. Das Auseinandersetzungsguthaben gelangt binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz, zur Auszahlung.

Durch den Erwerb der Mitgliedschaft und die Übernahme eines Geschäftsanteils wird das Mitglied Miteigentümer der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat eine Stimme (unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es gezeichnet hat). Mit dieser Stimme hat das Mitglied die Möglichkeit, die Belange der Genossenschaft aktiv mitzugestalten. Mitglieder wählen die Vertreterversammlung.

Gewählte Vertreter der Vertreterversammlung

Die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung finden sich in § 35 der Satzung. Unter anderem beschließt sie die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie wählt die Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Der Aufsichtsrat prüft beispielsweise den Jahresabschluss und berichtet der Vertreterversammlung hierüber vor Feststellung desselben. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Hierbei hat er die Beschränkung zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.

Satzung

Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein dauerndes Nutzungsrecht. Für ihre Mitglieder entwickelt die Bauverein Rheinhausen eG bedarfsgerechte Wohn- und Lebensräume. Die Schaffung lebenswerter Quartiere wird durch Instandhaltung und zeitgemäße sowie bewohnerorientierte Modernisierung der Bestände und durch Neubauten gewährleistet. Energieeinsparende und umweltschonende Gesichtspunkte nehmen hierbei einen großen Stellenwert ein. Das Ziel der Bauverein Rheinhausen eG ist keine Gewinnmaximierung. Der Großteil der Einnahmen fließt in die Bestände der Genossenschaft in Form von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen und Neubau zurück. Ferner schüttet die Genossenschaft eine Dividende an ihre Mitglieder aus.