Wichtige Information zur TV-Kabelversorgung ab dem 1. Juli 2024
Sehr geehrte Mietenden, sehr geehrte Mitglieder der Genossenschaft,
aufgrund einer Änderung der Betriebskostenverordnung endet die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung zum 30. Juni 2024. Danach werden die Entgelte für das Kabelfernsehen nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Hierauf haben wir bereits mehrfach – beginnend im vergangenen Jahr – hingewiesen.
Die Bauverein Rheinhausen eG hat einen langfristigen Rahmenvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH geschlossen. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, einen Kabelfernsehvertrag mit einem monatlichen Entgelt von 3,99 € zzgl. MwSt., somit aktuell 4,75 € inkl. MwSt., abzuschließen.
Dieses betrifft auch Zusatzprodukte wie HDTV oder Pay-TV, die im vorgenannten Preis jedoch nicht enthalten sind.
Der TV-Kabelfernsehenbetreiber kommt in den nächsten Wochen durch ein Anschreiben oder einen Aushang auf Sie zu. Wenn Sie wünschen, können Sie sich auch vorab unter der Rufnummer 0800 33 55222 erkundigen. TV-Kabelfernsehen bleibt über den 30. Juni 2024 hinaus aktiv und wird erst abgeschaltet, wenn die Möglichkeit zum Abschluss eines Einzelvertrages angeboten wurde. Niemand muss einen Vertrag schließen, der TV-Kabelfernsehen nicht empfangen möchte.
Sollten Sie dieses nicht wünschen, können Sie auch jederzeit einen Vertrag mit einem anderen Anbieter vereinbaren.
Alternativen zum klassischen Kabelempfang:
DVB-T2 HD: Empfangen Sie rund 20 öffentlich-rechtliche Fernsehsender kostenfrei und unverschlüsselt über eine Zimmerantenne. Aufgrund ungünstiger Lagebedingungen innerhalb eines Hauses ist ein Empfang möglicherweise jedoch nicht gewährleistet.
IPTV: Nutzen Sie Kombi-Angebote eines VDSL-Anbieters oder Streamingdienstanbieter, um TV-Programme über das Internet zu empfangen.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der bisherigen TV-Versorgung zum 30. Juni 2024 endet und das bisherige TV-Signal danach nicht mehr dauerhaft zur Verfügung steht.